Bedingungen und Konditionen


Der Mietvertrag wird durch folgende Bedingungen geregelt:

1. Der Vertrag wird für einen Zeitraum von mindestens 2 Tagen abgeschlossen, mit Anreise nach 15.30 Uhr und Abreise bis spätestens 10.00 Uhr. Der Mieter muss die Schlüssel vor 10.00 Uhr abgeben, die Wohnung in dem Zustand zurücklassen, in dem er sie bei der Ankunft vorgefunden hat, er darf kein Eigentum oder persönliche Gegenstände darin zurücklassen und die ihm zur Verfügung gestellten Leistungen, so wie die im Inventar angeführten Möbel und Einrichtungen in perfektem Zustand lassen.

2. Die Immobilie darf ausschließlich für Wohnzwecke verwendet werden.

3. Der Mieter darf die Immobilieneinheit nicht ganz oder teilweise untervermieten oder verleihen, noch den vorliegenden Vertrag an Dritte weitergeben, unter Androhung der rechtlichen Beendigung des Vertrags.

4. Der Mieter muss als Garantie für die Einhaltung aller Vereinbarungen des vorliegenden Vertrags, eine Kaution von 180,00 € hinterlegen, die ihm am Ende des Mietverhältnisses, nachdem die Wohnung auf Schäden, Defekte, Fehlen von Einrichtungsgegenständen, usw. kontrolliert wurde, zurückerstattet wird.

5. Der Mieter muss dem Vermieter, seinem Verwalter so wie dessen Beauftragten den Zugang zu der Immobilieneinheit gestatten, falls diese einen – triftigen – Grund dafür haben sollten.

6. Der Mieter verpflichtet sich, die Wohnung mit allem was sich darin befindet über die gesamte Dauer des zwischen den Parteien abgeschlossenen Mietvertrags, in perfektem Zustand zu halten. Er darf in der Wohnung keinen störenden, ungesunden, schädlichen, gefährlichen und illegalen Tätigkeiten nachkommen. Zudem darf er in der Wohnung kein brennbares, explosives und korrosives Material aufbewahren und darin keine kaufmännischen oder gewerblichen Tätigkeiten ausführen.

7. Der Mieter ist unmittelbar und ausschließlich verantwortlich und befreit den Vermieter von jeglicher Haftung für: -Schäden, die durch Dienstleistungs- und Versorgungssysteme des vorübergehend gemieteten Hauses an Personen oder Dingen entstehen können;- Schäden, Defekte oder Verluste, die durch den Mieter oder Mitbewohner der Wohnung darin entstanden sind.

8. Der Mieter kann keine Arbeiten ausführen, noch, ohne schriftliche Einwilligung des Vermieters, Änderungen vornehmen. Er darf auf keinen Fall die Bohrmaschine benutzen oder Löcher in die Wand schlagen.

9. Der Vermieter kümmert sich um die Zahlung der Wasser-, Licht-, Gasrechnungen usw. (deren Kosten im Mietvertrag enthalten sind) und sorgt dafür, dass diese Leistungen immer gut funktionieren, zudem kümmert er sich um die Versicherung der Wohnung. Die Ausgaben für die Steuermarke für den vorliegenden Vertrag und die entsprechenden Quittungen gehen zu Lasten des Mieters.

10. Der Vermieter sorgt falls notwendig, für die Eintragung des Vertrags und bittet den Mieter um die Zahlung des ihm zustehenden Anteils von vereinbarten 50%.

11. Für alle Zwecke dieses Vertrags, einschließlich der Benachrichtigung der Zwangsvollstreckungen, und für die Zwecke der Zuständigkeit, bestimmt der Mieter die Mietwohnung zum gesetzlichen Domizil und falls er diese nicht mehr belegt oder mietet, das Sekretariat der Gemeinde, in dem sie die gemietete Wohnung befindet.

12. Jede Änderung am vorliegenden Vertrag kann nur dann vorgenommen oder genehmigt werden wenn diese schriftlich erfolgt ist.

13. Der Vermieter und der Mieter ermächtigen sich gegenseitig, Dritten ihre personenbezogenen Daten bezüglich der Erfüllung des Mietverhältnisses mitzuteilen (Gesetzesdekret vom 30. Juni 2003, Nr. 196).

14. Bei Angelegenheiten, die von dem vorliegenden Vertrag nicht abgedeckt werden, gelten für die Parteien ausschließlich die Bedingungen des BGB und die örtlichen Gepflogenheiten.

15. Die Parteien erklären ausdrücklich und sind sich einig:

dass der Mieter erklärt, die Eigenschaften der Immobilie auf der Webseite angesehen zu haben, sie für seine Verwendung als angemessen befunden hat und sie mit der Entgegennahme der Schlüssel zu übernehmen, wobei er ab diesem Zeitpunkt zum Hüter der Immobilie wird.

dass die Immobilieneinheit vom Mieter ausschließlich als Zweitsitz benutzt wird, wobei dieser bestätigt, seinen Hauptwohnsitz an einem anderen Ort zu haben, gemäß der Wohnsitzbescheinigung/Eigenbescheinigung, die bei der Übergabe der Schlüssel vorgelegt wird.

dass der Vermieter den vorliegenden Vertrags ausschließlich auf Grundlage der vom Mieters oben angegebenen Tatsachen abgeschlossen hat.

dass der Mieter sich verpflichtet, die Schlüssel der Immobilie nicht nachmachen zu lassen und/oder an Dritte weiterzugeben und/oder Dritten eventuelle Zugangscodes zur Immobilie zu offenbaren. Der Verlust/Bruch der Schlüssel und/oder des Schlosses hat die Entschädigung der Kosten für ein neues Schloss und 5 neue Schlüsselbunde sowie die Verwaltungskosten zur Folge.

16. Die Unterzeichner unterwerfen sich der Gerichtsbarkeit und der Zuständigkeit des Gerichts Verona und verzichten ausdrücklich auf ihr möglicherweise anderes Gericht. Es gelten die italienischen Gesetze und konkret das Gesetz 431/98 über städtische Mietverträge.

Gemäß der Art. 1341 und 1342 des BGB. Der Mieter erklärt, die Bedingungen und Konditionen gelesen und akzeptiert zu haben, speziell die oben genannten Punkte und insbesondere die Artikel 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 12.